SOFTWARELIEFERUNGSVERTRAG
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SOFTWARENUTZUNGSVERTRAG
 

zwischen
 



 



 



(im folgenden Kunde genannt)

und

dem Softwarehaus
Dipl.-Ing. Alexander Jouaux, Wagnerstr. 8, 97999 Igersheim

Vertragsdatum:      .    .2004

Der Kunde bestellt folgende Programme für IBM-kompatiblen PC :
 
Programmkurzbez.
Preis EURO
Programmkurzbez.
Preis EURO

 

 

 

 

 

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer, zahlbar unverzüglich nach Lieferung und Rechnungsstellung rein netto.

Die Programmlieferung erfolgt in der _______Woche.
 
 

Für diese Programme und alle zukünftigen Programmlieferungen gelten folgende Lieferbedingungen:

1. Der Kunde erhält für oben angeführte Preise die Nutzungsrechte (ohne Übertragung des Eigentums) an den oben aufgeführten Programmen für einen Nutzungsort. Eine Weitergabe der Programme an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde wird seine beauftragten Angestellten und Mitarbeiter auf diese Vereinbarung hinweisen.

2. Hardwarevoraussetzung: Pentium mit mindestens 128 MB RAM. Drucker Epson*- oder HP*-kompatibel.

3. Die Programme werden in Maschinencode geliefert. Auf jeder Seite erscheint der unten angegebene Briefkopf des Kunden.

4. Auf die Programme erhält der Kunde 1 Jahr Gewährleistung. Innerhalb dieser Zeit werden Programmfehler kostenlos beseitigt. Danach wird für Programmnachlieferungen je Programm eine Dupliziergebühr von zur Zeit EURO 50,-- + Mwst. berechnet. Wurden Programme zwischen Erstlieferung und Nachlieferung wesentlich erweitert, so wird bei Nachlieferungen ein der Programmerweiterung entsprechender Aufpreis berechnet.

5. Die Programme wurden gründlich getestet. Trotzdem können auf Grund des derzeitigen technischen Wissensstandes Programmfehler nicht aus geschlossen werden. Daher kann das Softwarehaus Jouaux nur für die Beseitigung eines Programmfehlers haften. Eine weitergehende Haftung, vor allem für Folgeschäden, kann nicht übernommen werden.

6. Im Zuge der technischen Weiterentwicklung können sich Änderungen an den Programmen ergeben. Der Kunde erhält die am Tage der Lieferung gültige Programmversion mit der dazugehörigen Beschreibung.

7. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 97999 Igersheim.

8. Im Übrigen gilt das Urheberrechtsgesetz in seiner neuesten Fassung.

In die Programme soll folgender Briefkopf eingebunden sein:
(Je "-" 1 Zeichen eintragen, der Kundenname muss enthalten sein)
 

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Datum:_____________________.2004   Igersheim, den     .   .2004

 
(rechtsverbindliche Unter- 
schrift des Kunden)
  (rechtsverbindliche Unter- 
schrift Jouaux)

* eingetragene Warenzeichen